Die Flora und Fauna der Ostfriesischen Inseln

Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Basierend auf einem Artikel von Rolf Niedringhaus, Volker Haeseler und Peter Janiesch

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Die Ostfriesischen Inseln standen nicht erst seit der Gründung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer im Jahr 1986 im Fokus von Naturschutzbemühungen. So hatte das zuständige Ministerium bereits 1907 der Einrichtung eines Vogelschutzgebietes auf dem Memmert zugestimmt. Im Jahr 1924 wurde der Memmertsand zur Insel und zum Staatlichen Naturschutzgebiet erklärt (LEEGE 1935, NITZSCHKE 1971). Vor allem in den 1960er und 70er Jahren wurden zahlreiche weitere Naturschutzgebiete auf den Inseln ausgewiesen, um die einzigartige Landschaft, deren zunehmende Bedrohung durch den Menschen offensichtlich geworden war, zu schützen und nachhaltig zu erhalten.

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Dünen-Erosion durch Windanriss und unerlaubtes Betreten, Norderney (Foto: Rolf Niedringhaus, 2008)

Die Ausweisung des niedersächsischen Teils des Wattenmeer-Nationalparks erfolgte zum 1.1.1986. Das Gebiet umfasst die vor den niedersächsischen Deichen gelegenen Salzwiesenbereiche sowie das bei Ebbe trocken fallende Wattengebiet einschließlich der Sandplaten, außerdem die Priele und Baljen und die bis zu 30 m tiefen Seegaten zwischen den Inseln sowie die Inseln selbst, ausgenommen bebaute Ortslagen und Hafenanlagen (Abb. s.o.). Im Jahr 2001 erfolgte durch eine Novellierung des Nationalpark-Gesetzes eine flächenmäßige Ausdehnung von 240.000 auf 278.000 ha.

Mit Einrichtung des Nationalparks wurde der Schutzzweck mit drei gleichrangigen Teilzielen festgelegt (NWattNPG, §2):

Gerade der letztgenannte Schutzzweck erscheint in einem Nationalpark als zentrale Aufgabe, doch ergibt sich oft die Schwierigkeit, dass im einzelnen nicht bekannt ist, welche Pflanzen- und welche Tierarten die "biologische Vielfalt" ausmachen, geschweige denn, wie sie im einzelnen zu schützen und ihre Populationen langfristig zu erhalten sind. Die oft verbreitete Annahme, dass durch den Schutz und Erhalt von Landschaften mit den darin stattfindenden natürlichen Abläufen die in ihnen lebenden Arten und Lebensgemeinschaften schon gesichert sind, ist im Grundsatz sicher richtig; der Schutz des Lebensraumes kann aber lediglich als notwendige Voraussetzung, nicht aber als hinreichende Garantie für das Vorkommen bestimmter Arten, geschweige denn für ein langfristiges Überleben gefährdeter, seltener oder spezialisierter Arten angesehen werden.

Konkret können für das Gebiet des Niedersächsischen Nationalparks 10 Ziele unterschieden werden, die durch die Ergebnisse der Forschung optimiert werden (NATIONALPARKVERWALTUNG NIEDERSÄCHSISCHES WATTENMEER 2005):

Zur Entflechtung von Naturschutzzielen und Nutzungsansprüchen wurde ein dreistufiges Zonierungskonzept entwickelt, das sowohl die unterschiedlichen Landschaften im Hinblick auf Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit als auch die wirtschaftlichen und sozialen Ansprüche der Bewohner berücksichtigt:

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Hinweis-Schild der Ruhezone bzw. Zone1 auf Norderney (Foto: Rolf Niedringhaus)

Zone 1 - Ruhezone (60,7 % der Gesamtfläche): Kernzone für den Naturschutz mit den besonders wertvollen und bedrohten Lebensräumen der für das Wattenmeer charakteristischen Flora und Fauna; landschaftsverändernde Aktivitäten und Störungen sind hier grundsätzlich unzulässig; für Besucher besteht ganzjährig ein absolutes Wegegebot.

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Zone 2 - Zwischenzone: Weidenutzung auf Salzwiesen bei Flut, Juist (Foto: Baum/Karthäuser, 2005)

Zone 2 - Zwischenzone (38,7 % Fläche): Hier soll in erster Linie das charakteristische Landschaftsbild geschützt werden; Handlungen, die den Landschaftscharakter verändern und den Erholungswert der Natur beeinträchtigen, sind nicht erlaubt; eine naturverträgliche Nutzung der Flächen ist zugelassen; die Flächen dürfen in großen Teilen betreten werden, während der Brutzeit (1.4. bis 31.7.) gilt ebenfalls das Wegegebot.

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Zone 3 - Erholungszone: Badebetrieb auf Juist (Foto: V. Haeseler)

Zone 3 - Erholungszone (0,6 % Fläche): Strandabschnitte von Inseln und Festlandsküste zur Nutzung durch Bade- und Kurbetrieb; motorgetriebene Fahrzeuge sind verboten.

Von den 156 km² der Gesamtfläche der Inselkette entfallen auf die Zone 1 etwa 45 %, auf die Zone 2 etwa 40 % und auf die Zone 3 etwa 5 %; der Rest ist als Siedlungsraum nicht Bestandteil des Nationalparks.

Die Ostfriesischen Inseln als terrestrischer Teil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer besitzen mit den Salzwiesen und Küstendünen spezielle Lebensräume, die in Europa selten vorkommen und daher von großem internationalen Naturschutzwert sind. Trotz intensiver touristischer Nutzung können sie nach wie vor als eine der letzten großräumigen Primärlandschaften im nördlichen Mitteleuropa angesehen werden.

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Austernfischer auf Baltrum (Foto: K. Schieber, 2005)

Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist wegen seiner herausragenden Bedeutung für Brut- und Rastvögel sowie für den Arten- und Biotopschutz in seinen wesentlichen Teilen gleichzeitig EU-Vogelschutzgebiet sowie ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung in Europa (FFH-Gebiet). Damit ist der Nationalpark integrativer Bestandteil des Europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000.

Kontaktadresse:

Dr. Rolf Niedringhaus
Prof. Dr. Volker Haeseler
Prof. Dr. Peter Janiesch
Carl-von-Ossietzky-Universität
Fakultät V, Institut für Biologie und Umweltwissenschaften
D-26111 Oldenburg
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Stand: 12/2009